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   LG Hamburg, 21.04.1978 - 11 S 207/77   

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https://dejure.org/1978,11846
LG Hamburg, 21.04.1978 - 11 S 207/77 (https://dejure.org/1978,11846)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.1978 - 11 S 207/77 (https://dejure.org/1978,11846)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 1978 - 11 S 207/77 (https://dejure.org/1978,11846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 935
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 06.10.1982 - 4 U 133/82

    Umlage von Modernisierungskosten; Fiktive Kosten; Ersparte fällige

    Daß sie in der Literatur sowie Judikatur unterschiedlich beantwortet werden, hat das Landgericht durch seine Bezugnahme unter anderem auf das amtsgerichtliche Urteil vom 27. März 1981, wonach die Mieterhöhung sich nach den gesamten vom Kläger aufgewandten Kosten ohne irgendwelche Abzüge richten soll, die Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Celle vom 16. März 1981 und des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. April 1981 (beide RE Miet 1), auf sein eigenes grundsätzliches Urteil vom 10. Februar 1981 (MDR 1981, Seite 1021 f.), die Ausführungen von Kummer, "Einige Fragen zur "Instandmodernisierung"" (WuM 1981, Seite 145 f.) und schließlich das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. April 1978 (MDR 1978, Seite 935) zutreffend ausgeführt.
  • OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 REMiet 2/81
    Sie wird allerdings verschiedentlich befürwortet (Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 3. Aufl. C 175; Marienfeld in ZMR 1978/38; LG Oldenburg in WuM 1980/86; LG Hamburg in MDR 1978/935).
  • OLG Hamburg, 03.05.1982 - 4 U 215/81
    b) Mit der von ihr verfahrensrechtlich einwandfrei gegen dieses Urteil eingelegten Berufung macht die Beklagte geltend, der Kläger könne seinem Mieterhöhungsverlangen insowiet erfolgreich nur diejenigen Aufwendungen zugrunde legen, welche im Sinne der Urteile des Landgerichts Hamburg vom 21. April 1978 (MDR 1978, Seite 935) und vom 10. Februar 1981 (BlGBW 1981, Seite 176 f.) zu einer Erhöhung des Wohnwertes der Mietwohnung geführt hätten, während der Kläger in seiner Berufungsbeantwortung unter anderem mit eingehenden Erörterungen zur Tragweite des § 3 MHG das amtsgerichtliche Urteil verteidigt.
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Rechtsprechung
   KG, 20.06.1978 - 1 W 31/78   

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https://dejure.org/1978,11107
KG, 20.06.1978 - 1 W 31/78 (https://dejure.org/1978,11107)
KG, Entscheidung vom 20.06.1978 - 1 W 31/78 (https://dejure.org/1978,11107)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - 1 W 31/78 (https://dejure.org/1978,11107)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 935
  • DNotZ 1979, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11

    Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an

    Das Zustimmungserfordernis gemäß § 12 WEG für Veräußerungen erfasst, falls es ohne nähere Einschränkung vereinbart ist, nach allgemeiner Ansicht auch die nur teilweise Veräußerung des Wohnungs- oder Teileigentums in Form eines ideellen Miteigentumsanteils (OLG Celle, Rpfleger 1974, 438; Grziwotz in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 6; Hogenschurz in Timme, WEG, § 12 Rdn. 17) und die Veräußerung an einen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist (BayObLGZ 1977, 40; OLG Celle a.a.O., Senat, OLGZ 1978, 296; Grziwotz a.a.O. Rdn. 9; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 12 Rdn. 17; Lüke in Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 12 Rdn. 2).
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    Die Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG dient dem Schutz der Wohnungseigentümer vor einem persönlich oder finanziell unzuverlässigen Erwerber (Senat, FGPrax 1996, 140, 141; OLGZ 1978, 296, 298; BayObLG, …
  • KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95

    Auflassung aufgrund Scheidungsvereinbarung

    Soweit das Erfordernis der Veräußerungszustimmung des Verwalters reicht, bedarf nach allgemeiner, vom Senat bereits vertretener Auffassung auch die Veräußerung eines ideellen Miteigentumsanteils an einem Wohnungseigentum an einen anderen Miteigentümer der Zustimmung (vgl. Senat OLGZ 1978, 296; OLG Celle Rpfleger 1974, 438; Weitnauer/Lüke, WEG, S.Aufl., § 12 Rdn.2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Entgegen der von ihm vertretenen Auffassung gilt die durch die Teilungsvereinbarung begründete Verfügungsbeschränkung nach einhelliger Rechtsprechung auch bei der teilweisen Veräußerung eines Wohnungseigentums, und zwar auch dann, wenn der Erwerber bereits Berechtigter eines weiteren Bruchteils des betreffenden Wohnungseigentumsrechts ist (KG OLGZ 1978, 296; BayObLGZ 1977, 40; 1982, 46; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 12, Rdnr. 2).
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   LG Berlin, 10.07.1978 - 61 S 97/78   

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LG Berlin, 10.07.1978 - 61 S 97/78 (https://dejure.org/1978,11791)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.07.1978 - 61 S 97/78 (https://dejure.org/1978,11791)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Juli 1978 - 61 S 97/78 (https://dejure.org/1978,11791)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 935
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 23.04.1981 - 5 UH 1/81
    In der Sache ist die zu verallgemeinernde Frage des Landgerichts dahin zu beantworten, daß der Vermieter, sofern die restliche Mietzeit nur noch verhältnismäßig kurz ist, nach Treu und Glauben einen Ersatzmieter nicht zu akzeptieren braucht; (ganz herrschende Meinung; vgl. Emmerich-Sonnenschein, BGB , Rz. 34 zu § 552 ; LG Mannheim, DWW 1977, 186; LG Hamburg, MDR 1980, 670; LG Berlin, MDR 1978, 935; LG Hamburg, MDR 1975, 493; Münchener Komm., BGB , Rz. 12 zu § 552 BGB ; Schmidt-Futterer/Blank, WKSchGe 4. Aufl., Rz. B 108).
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